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Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe werden vereinfacht, erweitert und erhöht

Einheitliches Kriterium bei der Antragsberechtigung: Alle Unternehmen mit mehr als 30 Prozent Umsatzeinbruch können die gestaffelte Fixkostenerstattung erhalten. Das heißt: Keine Differenzierung mehr bei der Förderung nach unterschiedlichen Umsatzeinbrüchen und Zeiträumen, Schließungsmonaten und direkter oder indirekter Betroffenheit. Was erst vor kurzem bekannt wurde: Neben einem Umsatzeinbruch müssen Unternehmen in dieser Zeit auch einen Verlust ausweisen. Erweiterung…

Überbrückungshilfe III

Die Überbrückungshilfe III umfasst die Fördermonate Januar bis Juni 2021. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die von April bis Dezember 2020 einen Umsatzrückgang von entweder 50 % an zwei aufeinanderfolgenden Monaten oder von 30 % der im Gesamtzeitraum von April bis Dezember 2020 im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum 2019 zu verzeichnen hatten. Weiterhin besteht eine Erweiterung des…

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